AGB

1. Angebote

Die Angebote und Preise sind freibleibend. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und Versand. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind oder Rechnung erteilt ist. Besondere Abmachungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Alle Preise gelten ab Werk, wenn nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

2. Lieferung

Einschränkung der zu liefernden Menge bleibt vorbehalten. Gewähr für einen bestimmten Liefertermin wird nicht übernommen. Bei verspäteter Lieferung besteht kein Recht auf Ersatzansprüche. Betriebs- und Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen und sonstige Fälle höherer Gewalt sowie alle sonstigen Umstände, die unmittelbar oder mittelbar bei uns oder unseren Lieferanten die Herstellung oder Ablieferung unmöglich machen, befreien uns für die Dauer der Störung von der Lieferungspflicht oder berechtigen und zum Rücktritt, auch teilweise, vom Vertrag, ohne dass dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen.

3. Versand

Die Ware reist grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für die Berechnung sind allein die von uns vor Warenabgang ermittelten Mengen, Gewichte oder Stückzahlen maßgebend. Etwaige Transportschäden hat der Käufer unmittelbar mit dem Transportunternehmen abzuwickeln.

4. Zahlungsbedingungen

Unsere Zahlungsziele sind 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Als maßgebend gelten die Zahlungseingangstage. Schecks gelten erst nach Gutschrift. Bei Zahlungsverzug erhebt die Firma BeDogA GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Refinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank. Nach einer erfolglosen Erinnerung werden im Verzugsfalle neben den Zinsen Mahnkosten in Höhe von 10,00 EUR für das Mahnschreiben berechnet. Nach einer erfolglosen 2. Mahnung wird die Forderung an ein Inkassobüro abgegeben. Bei Zweifeln an der Zahlungsunfähigkeit des Käufers können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen. Ist der Käufer mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so sind wir vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur Liefereinstellung berechtigt. An unbekannte Kunden bleibt grundsätzlich Lieferung gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme vorbehalten.

5. Haftung

Auskünfte aller Art über Verarbeitung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung. Mit dem Warenabgang aus unserem Hause geht jede sich aus Produkten ergebende Haftung auf den Käufer über.

6. Mängelrügen

Mängelrügen und Beanstandungen aller Art können wir nur berücksichtigen, wenn sie innerhalb 10 Tagen nach Wareneingang schriftlich erhoben werden, sodass wir die Berechtigung nachprüfen können. Ordnungsgemäß erhobene und tatsächlich begründete Mängel werden wir nach unserer Wahl durch Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises beheben. Etwaige Rücksendung darf nur mit unserer schriftlichen Einverständniserklärung erfolgen. Weitergehende Ansprühe sind in jedem Fall ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Lieferungen getilgt hat, gleichgültig ob der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt wurde. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere gesamte Saldoforderung. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an Dritte sind uns sofort durch Einschreibebrief mitzuteilen. Diese genannten Vorbehalte schließen nicht aus, dass der Käufer die gelieferte Ware in gewöhnlichem Geschäftsverkehr veräußern darf. Das Recht zum Weiterverkauf endet jedoch, sobald der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug kommt oder eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers eintritt. Im Falle der Geschäftsveräusserung an einen Dritten oder Verpachtung verpflichtet sich der Käufer, diese Änderung sofort zu melden.

8. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cloppenburg, wenn unsere Forderungen im Mahnverfahren gelten gemacht werden; außerdem ist Cloppenburg Gerichtsstand bei Geschäften mit Vollkaufleuten.

9. Auslandslieferungen

Für Exportlieferungen gelten grundsätzlich alle vorstehenden Bedingungen, insbesondere gilt Deutsches Recht als vereinbart. Der Abnehmer verpflichtet sich jetzt schon, in jedem Verzugsfalle alle hieraus entstehenden Kosten und Zinsen zu zahlen. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich bestätigt werden. Auslandslieferungen gegen Vorkasse, wenn nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.